Wahlkampfzuckerl ohne Gegenfinanzierung

Was der Wegfall des Pflegeregresses mit dem Stabilitätspakt zwischen Bund und Ländern zu tun hat.

Hot Topic ÖSTERREICH: Ron Slomovits veröffentlicht in der  Wiener Zeitung, 21. Mai 2018

Standard & Poor’s spricht aus, was viele denken. Der Stabilitätspakt ist mehr ein Finanzrahmen, an den sich die Bundesländer halten sollten, als eine verbindliche Norm zur Einhaltung strikter Finanzparameter. Der Pakt wird innerösterreichisch als zahnlos erachtet, da es eher unwahrscheinlich ist, dass die Gemeinschaft der anderen acht Länder in einem Schiedsgerichtsverfahren für Sanktionen gegen ein einzelnes Bundesland stimmt. Dazu sind sie zu sehr miteinander verstrickt und sitzen letztendlich alle im selben Boot.

Negativ wirkt allenfalls die mediale Komponente. Es ist zu erwarten, dass ein Bundesland bei massiven Abweichungen vom Stabilitätspakt derart an den Pranger gestellt wird, dass dies bundesweit für Aufregung sorgt und sein Ruf auf dem Spiel steht. In diesem Sinne analysiert die Ratingagentur, dass die Einhaltung des Stabilitätspakts positiv auf Länderratings wirkt, weil dies die Stärke der jeweiligen Landespolitik hervorhebt, trotz schwieriger Bedingungen strukturell ausgeglichen zu haushalten.

Praktische Sanktionsmechanismen gibt es allenfalls seitens der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, die bei Nichteinhaltung des Stabilitätspaktes nur noch bestehende Länderverbindlichkeiten refinanziert und nicht auch noch zusätzlich die jährlichen Budgetdefizite. Dies ist allerdings auch nur eine schwache Sanktionierung, da die Budgetdefizite der Bundesländer zwar in absoluten Zahlen in die hunderten Millionen jährlich gehen können, verglichen mit den Haushaltsetas und Schuldenstrukturen sind das aber kleine Summen.

Eine weitere Facette, die in diesem Zusammenhang zu wenig diskutiert wird, ist der Wegfall des Pflegeregresses, ohne dass der Bund ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stellt, um das in einer Ad-hoc-Wahlkampfzuckerl-Aktion entstandene Budgetloch der Bundesländer adäquat zu stopfen. Die Länder sind durch das Hau-Ruck-Gesetz mit geringeren Einnahmen konfrontiert, sind aber immer noch an den (davor) zugestimmten Stabilitätspakt gebunden. Der Bund lässt sich mit einer Entscheidung zur Füllung des Budgetlochs Zeit. Der Knochen von 100 Millionen Euro, der den Ländern hingeworfen wurde, soll wohl Zeit erkaufen. Ratingagenturen und Experten gehen vom Fünf- bis Siebenfachen dieser Summe aus, um die Einnahmenseite der Bundesländer adäquat zu kompensieren. Erst dann kann eigentlich wieder über die Einhaltung des Stabilitätspakts diskutiert werden.

Dass der Bund Wahlkampfzuckerl verteilt (wobei Experten nicht einig sind, ob der Wegfall des Pflegeregresses nicht sogar den unerwünschten Effekt des „Abschiebens der Gebrechlichen ins Heim“ bewirken wird), ohne deren Finanzierung sicherzustellen, und dann auch noch darauf pocht, den Stabilitätspakt unverändert einzuhalten, erschließt sich logisch nicht ganz. Gute Kooperation der verschiedenen Ebenen der öffentlichen Hand sieht jedenfalls anders aus. Bevor sich also Experten wieder über Föderalismusreformen unterhalten, wäre es wohl angemessen, in den bestehenden Strukturen fair und auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten. Das ist es, was den Bürger interessiert, der letztendlich Politikergehälter bezahlt, und somit den Fokus der Gewählten verdient.

 

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