Hot Topic ÖSTERREICH: Finanzmarkt(IN)stabilitätsgesetz?

Sicherlich beschäftigt Sie diese Tage die bevorstehende Abänderung des Finanzmarktstabilitätsgesetzes, insbesondere des Paragraphen 2a.

Demnach soll eine Entkoppelung des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSag) vom Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) vollzogen werden.

Laut Gesetzesentwurf „… ist es dem Bundesminister für Finanzen im Interesse der Finanzmarktstabilität … gestattet, in einem gesetzlich determinierten Angebotsverfahren Schuldtitel eines Rechtsträgerszu erwerben…“

Damit sind natürlich landesbehaftete HETA Anleihen gemeint, die geschnitten (haircut) zurückgekauft werden sollen. Dies soll aber nicht gänzlich auf freiwilliger Basis geschehen, denn für Gebietskörperschaften besonders interessant ist der sogenannte „Hold-out“. Im Gesetzesentwurf heißt es weiter:

„Die Annahme der Angebote durch die qualifizierte Mehrheit erzeugt auch gegenüber jenen Inhabern von Schuldtiteln Rechtswirkungen, die dem Angebot nicht zugestimmt oder sich an dem Angebotsverfahren nicht beteiligt haben.“

Laut Finanzministerium soll das „Hold-out Gesetz verhindern, dass eine Minderheit der Gläubiger eine Mehrheit bestimmt“.

Richtig ist natürlich, dass ein Rückkauf von Schuldtiteln nämlich wesentlich dadurch erschwert werden würde, wenn nicht 100% alle Gläubiger diesem zustimmen. Ob dies einen gesetzlichen Zwang zu eben diesem Rückkauf rechtfertigt, vermag ich als Experte allerdings zu bezweifeln.

Auf die Frage wie der Gesetzgeber denn die Auswirkungen der bevorstehenden Abänderung sieht, heißt es nüchtern:

„Für … Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger sind keine finanziellen Auswirkungen ersichtlich.“

Der Gesetzesentwurf zieht allerdings mehrere Themengebiete nicht in Betracht, beispielsweise die Reputation österreichischer Bundesländer auf dem Finanzmarkt.

Mit „keine finanziellen Auswirkungen“ sind wohl eher kurzfristig, budgetäre Konsequenzen gemeint. Langfristig wird sich schleichend verschlechternde Reputation allerdings stark bemerkbar machen, in erster Linie, bei Zinssätzen, aber auch bei der erschwerten Investorensuche. Internationale Finanzmärkte tendieren insbesondere bei Vertrauensverlust sehr nachtragend zu sein, was einem Wirtschaftsstandort in Folge schadet.

Somit stellt sich die Frage ob der Gesetzesentwurf nicht eher der Instabilität des Finanzmarktes dient, was einem Finanzmarkstabilitätsgesetz wohl entgegentreten würde.

Die konkreten Folgen auf die Bonität und somit Refinanzierung österreichischer Bundesländer lassen sich noch nicht abschätzen.

Auswirkungen sind mittelfristig allerdings sowohl bei einzelnen Ratings zu erwarten, als auch für den gesamten Sektor, je nachdem wie scharf internationale Ratingagenturen auf die Initiative reagieren.

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